Aktuelle Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Aktuelle Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Liebe Mitglieder,

wie Sie sicherlich der zahlreichen Pressemeldungen entnommen haben, soll den Betriebsärzten ab dem 07.Juni 2021 ergänzend zu den bestehenden haus- und fachärztlichen Impfmöglichkeiten, den mobilen Impfteams und den zahlreichen Impfzentren auch die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Impfkampagne zu beteiligen.

Diese Möglichkeit werden wir natürlich wahrnehmen. Derzeit ist leider aber noch nicht absehbar, wieviel Impfstoffe den Betriebsärzten tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Es gibt erste konkrete Hinweise, dass anfangs nur eine begrenzte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir nur ein weiterer Baustein und ggf. aufgrund der zu erwartenden Impfstoffmengen sowie der vorhandenen Kapazität nicht der Entscheidende in der Impfkampagne sein können. Wir möchten jedoch, wie angekündigt, im Rahmen unserer Möglichkeiten und den zu erwartenden Liefermengen diese Kampagne aktiv unterstützen.

Gerne möchten wir Ihnen unsere „Impfstrategie“ im Nachfolgenden einmal darstellen, wobei wir hierzu auch Ihre Mithilfe und Unterstützung benötigen:

1. Ort der Impfungen

Aufgrund der u.a. konsequent einzuhaltenden Kühlkette (die Impfstoffe müssen bei Temperaturen von 2°c bis 8°C gelagert werden), der vorerst zu befürchtenden geringen Impfstoffmenge, der prophylaktischen Betreuung/ medizinischen Überwachung und der (hoffentlich nicht notwendigen) Notfallbetreuung der Impflinge sowie den einzuhaltenden Vorgaben der DGSVO und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden wir ausschließlich in unserer Geschäftsstelle in Hagen, Körnerstraße 25 impfen.

2. Unterstützung durch Sie

Damit wir die uns zur Verfügung gestellten Impfdosen auf unsere 260 Mitgliedsfirmen „gerecht“ verteilen können, ist es für uns erforderlich zu wissen, wie viele Ihrer Beschäftigten überhaupt geimpft werden wollen. Daher bitten wir Sie die Impfwilligkeit Ihrer Belegschaft abzufragen und uns die Zahl der lmpfwilligen ausschließlich per E-Mail (gf@zaa-hagen.de) bis zum 01.Juni 2021 zukommen zu lassen. Uns ist bekannt, dass Einige von Ihnen bereits entsprechende Abfragen geschaltet hatten.

3. Bestellung und Art des Impfstoffes

Wir werden wöchentlich die Impfdosen fristgerecht am Donnerstag der Vorwoche für die Folgewoche und somit im wöchentlichen Rhythmus die entsprechende Impfstoffmengen bestellen, wobei es bei den zu erwartenden Mengenbegrenzung zu Reduzierungen der Bestellmengen seitens der Apotheken kommen kann und wird.
Für die COVID-19-Schutzimpfung werden die bisher bekannten und von der paritätischen Kommission in der EU zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung gestellt Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Vaxzevria (COVID-19 AstraZeneca), COVID-19 Vaccine Janssen sowie COVID-19 Vaccine Moderna (ab voraussichtlich dem 3.Quartal)). Der Schwerpunkt soll dabei zu Beginn auf dem mRNA-lmpfstoff von BioNTech/Pfizer liegen. Dies bedingt leider auch, dass wir Ihren Beschäftigten nicht die Wahl geben können, mit welchem Impfstoff sie geimpft werden wollen. Natürlich steht es den lmpfwilligen frei, den zur Verfügung gestellten Impfstoff abzulehnen. Wir können diesem dann nur nicht einen anderen Impfstoff zur Verfügung stellen. Unser Team hat sich gemäß der StlKo-Empfehlung entschieden, die Vektorimpfstoffe Vaxzevria (COVID-19 AstraZeneca) und COVID-19 Vaccine Janssen nur an Beschäftigen ab 60 Jahren zu impfen. Schwangere, Jugendliche und hochallergische Personen können nicht durch uns geimpft werden.

4. Terminvergabe

Wir werden uns dann anschließend kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen mitteilen, wann Sie wie viele Ihrer Beschäftigten zu uns schicken können. Für die damit verbundenen Unsicherheiten für Ihre betriebliche Personalplanung bitten wir um Verständnis; dies ist der kaum kalkulierbaren Impfstofflieferung geschuldet.
Die Anzahl der zu impfenden Beschäftigten wird vermutlich aufgrund der anfänglich zu befürchtenden geringen Liefermenge gering ausfallen; aber auch das wird sich hoffentlich legen.
Welchen Ihrer Beschäftigten Sie dann schicken möchten, bleibt Ihnen vorbehalten. Eine Priorisierung wird durch Sie erfolgen müssen.
Leider ist die Regierung unserer eindringlichen Bitte, die Fristen für die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen für einen gewissen Zeitraum auszusetzen nicht nachgekommen, weshalb wir auch diese natürlich weiter durchführen werden. Wir werden dennoch versuchen so viele Impftermine wie möglich anzubieten, weshalb es auch dazu kommen könnte, dass wir ggfs. einzelne bereits terminierte Vorsorgeuntersuchungen verlegen müssen. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.

5. Lieferung des Impfstoffes

Laut derzeitigem Kenntnisstand wird die Anlieferung des Impfstoffes grundsätzlich am Montag
– in der Regel nachmittags erfolgen. Erst dann erhalten wir leider Kenntnis darüber, wieviel Impfdosen wir tatsächlich erhalten.

6. Unterlagen für die Impfung

Wir bitten Sie Ihre Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass diese zu dem Impftermin den Anamnesebogen sowie die Einwilligungserklärung in zweifacher Ausfertigung mitzubringen haben. Diese können Sie sowie Ihre Beschäftigten sowohl auf unserer Homepage als auch über folgenden Link herunterladen:

Aufklärungsbogen zur Schutzimpfung
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung (in zweifacher Ausfertigung ausdrucken!)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

Der Ausdruck und das Ausfüllen erst bei uns wird aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein. Natürlich erhalten Ihre Beschäftigten darüber hinaus die gebotene und erforderliche Aufklärung. Sofern vorhanden, sollte auch der Impfausweis mitgebracht werden. Ansonsten erhält der Beschäftigte ein Ersatzdokument.

7. Abrechnung

Derzeit sind wir weiterhin in Klärung mit der kassenärztlichen Vereinigung, ob wir die Kosten den Krankenkassen tatsächlich gegenüber jeweils in Rechnung stellen können. Eine abschließende Rückmeldung haben wir bisher jedoch leider noch nicht erhalten, sodass wir nicht ausschließen können, dass wir die Kosten in Höhe von 20,00 € pro Impfung Ihnen als Unternehmen in Rechnung stellen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Bitte schauen Sie daher regelmäßig dort nach.

 

Sobald uns weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah über den aktuellen Stand informieren. Sollten Sie zu diesem Rundschreiben Fragen oder Anmerkungen haben, stehen Ihnen unsere Ärztinnen und Ärzte sowie Vorstand und Geschäftsführung gerne beratend zur Seite.

Wir werden es gemeinsam schaffen. Bleiben Sie gesund.

Ihr ZAA-Team