Änderung des Infektionsschutzgesetzes, 3-G Regelungen für Untersuchungen

Änderung des Infektionsschutzgesetzes, 3-G Regelungen für Untersuchungen

Liebe Mitglieder,

aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in NRW ist in vielen Bereichen die 3-G­Regelung und die Maskenpflicht ausgesetzt worden.

Der Schutz Ihrer Beschäftigten, sowie unserer Mitarbeiter, steht für uns nach wie vor gleichberechtigt an erster Stelle. Wir halten uns weiterhin an die AHA+L-Regeln, tragen eine FFP2- Schutzmaske und führen regelmäßige Tests durch.

Gemäß der gesetzlichen Änderung heben wir aber ab sofort die Zutrittsbeschränkung 3-G für unsere Untersuchungen in unseren Zentren und bei Vor-Ort-Untersuchungen auf.

Die bisherigen Bestimmungen zur Maskenpflicht bestehen bei uns weiterhin und dort, wo es möglich ist, bitten wir, Abstand zu halten. Ebenso bitten wir Sie, Ihre Beschäftigten darauf hinzuweisen, bei Erkältungssymptomen den Untersuchungstermin in Absprache mit unseren Mitarbeitern, zu verschieben.

Wir behalten uns vor, bei Änderungen des Infektionsgeschehens wieder auf die genannten Zutrittsbeschränkungen zurückzugreifen, hierüber werden Sie dann aber separat informiert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bleiben Sie gesund!
Ihr ZAA-Team